Die Krankenversicherungen haben darüber bereits informiert.
Ein großes Projekt mit noch größeren Versprechen. Auch für den Bereich Psychotherapie?
Wir sehen nicht, dass die ePA für unseren Bereich wirklich sinnvoll und nützlich ist und uns etwas gibt, was wir noch nicht haben. Denn die Kooperation etwa mit Kinderärzten oder Kliniken ist hervorragend. Aber diese Kooperation wird in der Regel getragen von exakt zwei Personen: ihrem behandelnden Arzt/ihrer Ärztin und ihrer Psychotherapeutin. Niemand sonst ist involviert, die Kooperation findet überwiegend mündlich und vertraulich statt. Umgekehrt leistet die ePA nun etwas, was zur Zeit nicht geschehen kann: die Daten einer psychotherapeutischen Behandlung werden prinzipiell vielen Menschen zugänglich. Sie stecken nur ihre Karte in einen Kartenleser, wie viele Türen sich dann für 90 lange Tage öffnen, wie viele Menschen Zugang haben? Wir können das im Gegensatz zur aktuellen Kooperation nicht wissen, nicht kontrollieren, nicht garantieren.
Das sieht im übrigen auch der Gesetzgeber so, denn er weist die Krankenkassen (im neuen § 343 SGB V) an, insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinzuweisen, weil diese Erkrankungen zum Gegenstand von Diskriminierung und Stigmatisierung werden können, wenn sie bekannt werden. Die ePA ist also sicher, so sicher, dass der Gesetzgeber ein Bekanntwerden nicht ausschließen kann und deswegen diese besonderen Widerspruchsmöglichkeiten eingeführt hat. Dazu können wir nur sagen: Kein weiterer Kommentar.
Inhaltlich ist dem nicht zu widersprechen: Psychische Erkrankungen können für vielfältige Formen der Diskriminierung genutzt werden und Stigmatisierungen sind nicht auszuschließen. Zumal Kinder und Jugendliche am Anfang ihres Lebens sind. Und das Internet vergisst niemals. Für die ePA-Daten ist dies sogar expliziter Teil des Plans. An welchen Stellen im späteren Leben Nachteile entstehen, weil Inhalte aus der ePA über eine Psychotherapie in jungen Jahren bekannt werden, ist überhaupt nicht abzusehen, etwa bei der Berufswahl. Und wir wissen heute schon, dass im Internet nicht nur nette und hilfsbereite Menschen unterwegs sind, sondern Phänomene wie Cybermobbing, Erpressung mit Nacktphotos u.v.m. zum Alltag gehören. Gerade und auch bei Kindern und Jugendlichen.
Welche „Chancen“ sich hier durch die ePA eröffnen? Wir wissen es nicht. Aber wenn wir es wissen, ist es zu spät.
Ein Widerspruch schützt sehr sensible Daten vor möglichem Missbrauch. Wenn dies irgendwo wichtig ist, dann im Bereich Psychotherapie. Wir werden dies mit ihnen zu Beginn der Psychotherapie besprechen, denn eine Psychotherapie steht immer auf zwei Säulen: Vertrauen und Vertraulichkeit. Beides wollen wir bei Aufwind auch weiter garantieren.